Beseitigung kleiner Makel – Dermatochirurgie
Muttermale, Leberflecken, Warzen, Alters- und Sonnenflecken können mit einem Laser schnell und folgenarm für immer beseitigt werden. Die Behandlung ist ambulant und entspricht meistens einer Verdampfung des zu entfernenden Gewebes in Form einer Laservaporisation. Die Entnahme von Gewebe, z.B. bei Leberflecken, zur histologischen Diagnostik erfolgt als Shave Excision unter Nutzung des Ultrapulse Co²-Lasers.
Die Abtragung sicher gutartiger Hautveränderungen erfolgt dagegen mit dem Erbium-Yag-Laser. Reine Pigmentflecken, wie die natürlichen endogenen Pigmentierungsstörungen (Altersflecken, Sommersprossen – lentigens solares seniles, café-au-lait Flecken, Melasmen, Cloasmen, Hyperpigmentierungen nach Verletzungen oder Verbrennungen, Naevus Ota/Ito, entfernen wir sanft mit dem Nd-Yag-Laser. siehe dazu auch den Text zur Entfernung von Tätowierungen
Diagnostik und Behandlung
Diagnostik und Behandlung verdächtiger Leberflecke, aktinischer Keratosen und Basaliome
Die Entfernung dieser Hautveränderungen erfolgt mittels Shave Excision. Die Hautveränderung wird hierbei mit Lokalanästhikum unterspritzt und oberflächlich mit einem Skalpell in den meisten Fällen in toto entfernt. Anschließend wird die so entstandene schürfwundenähnliche Verletzung mit einem CO²-Laser im Wundgrund und an den Wundrändern abgefahren, um kleine Blutungen zu stoppen, oberflächliche Wundschichten zu verdampfen und die Verletzung in der Ausdehnung zu verkleinern. Diese Technik ist sicher, und was das Vernarbungsrisiko betrifft, weitaus sanfter als das klassische operative Verfahren mit Naht. Es handelt sich also um eine Technik, die verantwortungsvoll auch ästhetischen Kriterien genügt. Auch sind keinerlei Einschränkungen im Anschluss an den kleinen operativen Eingriff, wie Sport- oder Duschverbot notwendig. Das weitere Vorgehen im Anschluss ist dann von der histologischen Diagnose abhängig.
Unsere Laser
Kurzinfo
Narkose: örtlich oder ohne
Stationärer Aufenthalt: ambulant
Nachsorge: nach Bedarf
Gesellschaftsfähigkeit: in der Regel sofort
Behandlungsspektrum
- Entfernung störender Hautveränderungen
- Altersflecken
- Sonnenflecken
- Warzen
- gutartige Leberflecke
Verfahren
Störende Hautveränderungen sind vielseitig: sie treten als Altersflecken, Sonnenflecken, warzenförmige Gebilde, Leberflecke usw. auf.
Sie können grundsätzlich an allen Körperstellen vorkommen: Ihre Entfernung ist heute mittels Lasertechnologie sehr einfach geworden: nach örtlicher Betäubung werden diese störenden Hauterscheinungen einfach verdampft: es resultiert eine sehr feine, kaum sichtbare Narbe, die kosmetisch unauffällig ist.
Hautärztliche Voruntersuchung wichtig
Hier ist die hautärztliche Voruntersuchung besonders wichtig: es dürfen nur gutartige Hautveränderungen mittels Laser entfernt werden. Beim geringsten Zweifel, dass die unerwünschte Hautveränderung nicht mehr gutartig ist, muss Untersuchung des Feingewebes erfolgen.
Betäubung
Einzelne störende Hautveränderungen werden mittels örtlicher Betäubung entfernt. Bei sehr kleinen Veränderungen ist in vielen Fällen eine Betäubung gar nicht notwendig, da die Entfernung mittels speziellen Laser in der Regel schmerzfreier ist als konventionelle Verfahren. Sollen jedoch größere Mengen von z.B. Altersflecken am Körper entfernt werden, so ist in manchen Fällen eine Vollnarkose notwendig. Allgemein kann man sagen, dass sich die Betäubung nach der Menge der zu entfernenden Hautveränderungen richtet und natürlich auch nach der Schmerzempfindlichkeit des einzelnen Patienten.
Klinikaufenthalt
Ein Aufenthalt in einer Klinik ist nicht notwendig. Selbst bei Entfernung mehrerer bis vieler Hautveränderungen in einer Sitzung müssen Sie nur etwas Zeit für die ambulante Behandlung mitbringen.
Nachbehandlung
Die Nachbehandlung besteht ausschließlich aus dem Auftragen einer speziellen Salbe, die Sie von uns gestellt bekommen. Es bildet sich eine Kruste, die nach wenigen Tagen abfällt. Die gelaserten Stellen sind ungefähr vier Wochen vor Sonne zu schützen.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der Menge und Größe der zu entfernenden Hautveränderungen und sind erst nach sorgfältiger Untersuchung und Beratung je nach Patient zu bestimmen. Die Berechnung erfolgt nach der Gebührenordnung der Ärzte, in der Regel mit einer Kostenerstattung durch private Versicherungen.